Lektion 1.3 · 7 Min.
Mittleres oder großes Unternehmen: die Größe
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Ab 50 Beschäftigten, oder 10 und 10 Millionen. Mittleres Unternehmen ist, wer mindestens 50 Beschäftigte hat, oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und zugleich mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Ab 250 Beschäftigten, oder 50 und 43 Millionen. Groß ist, wer mindestens 250 Beschäftigte hat, oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz und zugleich mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
- In Jahresarbeitseinheiten. Teilzeit zählt anteilig. Lehrlinge und Zeiten der Karenz zählen nicht. Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss.
- Verbundene und Partnerunternehmen. Ab mehr als 50 Prozent Beteiligung zählt alles mit, ab 25 Prozent anteilig, auch im Ausland. Das macht viele kleine Töchter zu mittleren Unternehmen.
- Wer seine IT ganz unabhängig betreibt. Die Konzernzahlen bleiben außer Ansatz, wenn die Einrichtung bei ihren Netz- und Informationssystemen organisatorisch, technisch und operativ unabhängig ist.
Im Detail
Die Schwellen
Ob ein Unternehmen mittel oder groß ist, richtet sich nach Beschäftigten, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme, berechnet nach den Artikeln 1 bis 6 des Anhangs der KMU-Empfehlung 2003/361/EG, ohne deren Art. 3 Abs. 4 § 25 Abs. 1 NISG 2026.
| Beschäftigte | oder: Jahresumsatz | und zugleich: Bilanzsumme | |
|---|---|---|---|
| großes Unternehmen § 25 Abs. 2 | mindestens 250 | über 50 Mio. € | über 43 Mio. € |
| mittleres Unternehmen § 25 Abs. 3 | mindestens 50 | über 10 Mio. € | über 10 Mio. € |
Achten Sie auf das „oder“ und das „und“: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten ist mittel, wenn Umsatz und Bilanzsumme je über 10 Millionen Euro liegen. Ein Betrieb mit 50 Beschäftigten ist mittel, auch wenn er wenig umsetzt. Wer weder mittel noch groß ist, fällt nur in den Fällen ohne Größenschwelle unter das Gesetz (Lektion 1.4).
Wie gezählt wird
- Beschäftigte zählen in Jahresarbeitseinheiten: Teilzeit und Saisonarbeit anteilig. Mit dabei sind Lohn- und Gehaltsempfänger, Arbeitnehmerähnliche, mitarbeitende Eigentümer und regelmäßig tätige Teilhaber; nicht mit dabei sind Lehrlinge und Zeiten des Mutterschafts- oder Elternurlaubs (Empfehlung 2003/361/EG, Anhang Art. 5; Bundesamt für Cybersicherheit, FAQ).
- Freie Mitarbeiter zählen mit, wenn sie arbeitnehmerähnlich sind, etwa wegen Unterordnung oder wirtschaftlicher Abhängigkeit; echte Selbständige mit mehreren Auftraggebern nicht (FAQ).
- Stichtag ist der letzte Jahresabschluss; der Umsatz zählt ohne Umsatzsteuer. Ein Über- oder Unterschreiten wird erst wirksam, wenn es zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre anhält. Neu gegründete Unternehmen schätzen nach Treu und Glauben (Empfehlung, Anhang Art. 4; FAQ).
Konzern und Beteiligungen
Gerechnet wird nicht nur mit dem eigenen Unternehmen (Empfehlung, Anhang Art. 3 und 6; Bundesamt für Cybersicherheit, FAQ):
| Beziehung | Beteiligung, grob | Was dazugezählt wird |
|---|---|---|
| eigenständig | unter 25 % | nichts |
| Partnerunternehmen | 25 bis 50 % | anteilig, nach der Beteiligung |
| verbundenes Unternehmen | über 50 % oder beherrschender Einfluss | alles, zu 100 % |
Das gilt in beide Richtungen, für Mutter und Tochter, und auch für Unternehmen außerhalb Österreichs und der EU (FAQ). Eine Tochter mit 35 Beschäftigten in einem Konzern mit 600 Beschäftigten ist deshalb in der Regel ein großes Unternehmen.
Die einzige Ausnahme
Die Zahlen von Partner- und verbundenen Unternehmen werden nicht hinzugerechnet, wenn die Einrichtung bei den Netz- und Informationssystemen, die sie für ihre Dienste nutzt, organisatorisch, technisch und operativ unabhängig von ihnen ist § 25 Abs. 4 NISG 2026. Wer gemeinsame IT, ein gemeinsames Netz oder eine gemeinsame IT-Abteilung mit der Gruppe nutzt, wird sich darauf kaum stützen können. Halten Sie fest, warum Sie die Ausnahme in Anspruch nehmen.
Checkliste
- Wir haben Beschäftigte in Jahresarbeitseinheiten aus dem letzten Jahresabschluss ermittelt.
- Wir haben Umsatz und Bilanzsumme aus dem letzten Jahresabschluss.
- Wir haben alle Beteiligungen über 25 Prozent nach oben und unten erfasst, auch im Ausland.
- Wir haben das Ergebnis mit beiden Schwellen verglichen.
- Falls wir § 25 Abs. 4 in Anspruch nehmen: Die Begründung ist schriftlich festgehalten.
Quiz
Eine eigenständige GmbH hat 40 Beschäftigte, 12 Mio. € Umsatz und 8 Mio. € Bilanzsumme. Ist sie ein mittleres Unternehmen?
- Ja, weil der Umsatz über 10 Mio. € liegt
- Ja, weil sie mehr als 25 Beschäftigte hat
- Nein: unter 50 Beschäftigte, und die Bilanzsumme liegt nicht über 10 Mio. €
- Das entscheidet das Bundesamt
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Nein: unter 50 Beschäftigte, und die Bilanzsumme liegt nicht über 10 Mio. €. § 25 Abs. 3 NISG 2026: mindestens 50 Beschäftigte, oder Umsatz und Bilanzsumme beide über 10 Mio. €.
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 25, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, Anhang Art. 1 bis 6 (Definition der KMU), EUR-Lex
- Bundesamt für Cybersicherheit, FAQ: Größenberechnung (gelesen am 6. Oktober 2026)
- Bundesamt für Cybersicherheit, FAQ: Konzern (gelesen am 6. Oktober 2026)
- Erläuterungen zur Regierungsvorlage des NISG 2026 (308 d.B. XXVIII. GP), PDF beim Bundesamt für Cybersicherheit
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das NISG 2026 und die NISV 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 (gelesen am 6. Oktober 2026). Nicht behandelt sind die besonderen Regeln für Banken und Finanzunternehmen (DORA), für kritische Einrichtungen nach dem RKE-Gesetz, für Domänennamen-Registrierungsdienste und für die öffentliche Verwaltung. Kein Angebot des Bundesamts für Cybersicherheit, eines CERT oder der Wirtschaftskammer.