Kurs zum NISG 2026 Alle Kurse

Lektion 4.3 · 7 Min.

Vorfälle bewältigen, Backups, Notbetrieb

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Vorfälle bewältigen

Lit. b verlangt die Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen § 32 Abs. 4 lit. b NISG 2026. Nach dem EU-Katalog § 2 NISV 2026 gehören dazu (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang Nr. 3):

Aufrechterhaltung des Betriebs

Lit. c verlangt Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement § 32 Abs. 4 lit. c NISG 2026:

Achten Sie auf die Verbindung zur Meldepflicht: Wird wegen eines Vorfalls das Krisenmanagement oder ein Notfallwiederherstellungsplan aktiviert, ist der Vorfall jedenfalls erheblich § 5 Abs. 1 Z 9 NISV 2026 (Lektion 5.1).

Checkliste

Quiz

Wo sollen Sicherungskopien nach dem EU-Katalog liegen?

  1. Beim Geschäftsführer zu Hause
  2. Auf einem zweiten Laufwerk im selben Server
  3. Nur in der Cloud des IT-Dienstleisters
  4. An sicheren Orten, nicht im selben Netz wie das System und weit genug vom Hauptstandort entfernt
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: An sicheren Orten, nicht im selben Netz wie das System und weit genug vom Hauptstandort entfernt. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang Nr. 4.2.2 lit. c, über § 2 NISV 2026.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das NISG 2026 und die NISV 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 (gelesen am 6. Oktober 2026). Nicht behandelt sind die besonderen Regeln für Banken und Finanzunternehmen (DORA), für kritische Einrichtungen nach dem RKE-Gesetz, für Domänennamen-Registrierungsdienste und für die öffentliche Verwaltung. Kein Angebot des Bundesamts für Cybersicherheit, eines CERT oder der Wirtschaftskammer.