Lektion 6.4 · 5 Min.
Die Fristen auf einen Blick
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Seit 1. Oktober: alle Pflichten. Maßnahmen, Meldungen und Schulungen gelten seit 1. Oktober 2026. Registrieren bis 31. Dezember 2026.
- Bis 30. September: Selbstdeklaration. Zwölf Monate nach Eintritt der Registrierungspflicht. Bis dahin sollten Inventar, Anbieterverzeichnis und Risikoanalyse stehen.
- Ab 1. Oktober: Prüfungen möglich. Ab dann kann die Behörde den Nachweis durch eine unabhängige Stelle verlangen: zwei Monate oder zwei Jahre Zeit.
- 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat. Bei jedem erheblichen Vorfall. Änderungen der Registrierung binnen zwei Wochen oder drei Monaten.
- Konzept, Risiken, Kompensation. Sicherheitskonzept, Risikobewertung und kompensierende Maßnahmen mindestens einmal im Jahr überprüfen; wiederholte Vorfälle vierteljährlich.
Im Detail
Die Stichtage
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| seit 1. Oktober 2026 | Risikomanagement, Schulungen und Meldepflicht gelten | § 51 Abs. 2 NISG 2026 |
| 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 | registrieren im USP; rechtlich spätestens 4. Jänner 2027 | § 29 Abs. 3 NISG 2026; Bundesamt |
| bis 30. September 2027 | Selbstdeklaration | § 33 Abs. 1 NISG 2026; Bundesamt |
| ab 1. Oktober 2028 | Aufforderung zur Prüfung durch eine unabhängige Stelle möglich | § 33 Abs. 2 NISG 2026 |
Fristen, die ein Ereignis auslöst
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| binnen 24 Stunden nach Kenntnis | Frühwarnung an das CSIRT | § 34 Abs. 2 Z 1 |
| binnen 72 Stunden nach Kenntnis | Meldung | § 34 Abs. 2 Z 2 |
| unverzüglich | Empfänger der Dienste informieren, wenn der Dienst beeinträchtigt ist | § 34 Abs. 3 |
| binnen einem Monat nach der Meldung | Abschlussbericht, sonst Fortschrittsbericht | § 34 Abs. 2 Z 4, 5 |
| binnen zwei Wochen | Änderungen bei Name, Kontakten, Sektor, Staaten, IP-Bereichen melden | § 29 Abs. 4 Z 1 |
| binnen drei Monaten | Änderungen bei Niederlassungen und Größenangaben melden | § 29 Abs. 4 Z 2 |
| binnen drei Monaten | registrieren, wenn die Voraussetzungen neu erfüllt sind | § 29 Abs. 3 |
| binnen zwölf Monaten | Selbstdeklaration, wenn die Registrierungspflicht neu eingetreten ist | § 33 Abs. 1 |
| zwei Monate oder zwei Jahre nach Aufforderung | Nachweis durch eine unabhängige Stelle | § 33 Abs. 2 |
| einen Monat vor einer Prüfung | Prüfplan an die Behörde | § 33 Abs. 5 |
Was regelmäßig wiederkehrt
| Wie oft | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| vierteljährlich | prüfen, ob sich Vorfälle wiederholen | DVO Anhang Nr. 3.4.2 lit. b |
| mindestens jährlich | Sicherheitskonzept durch die Geschäftsleitung überprüfen | DVO Anhang Nr. 1.1.2 |
| mindestens jährlich | Risikobewertung und Behandlungsplan überprüfen | DVO Anhang Nr. 2.1.4 |
| mindestens jährlich | Wirksamkeit kompensierender Maßnahmen überprüfen | § 4 Abs. 3 NISV 2026 |
| mindestens jährlich | Zuweisung des Personals zu Rollen überprüfen | DVO Anhang Nr. 10.1.3 |
| regelmäßig | Schulungen für Mitarbeiter; Auffrischung für die Geschäftsleitung risikobasiert | § 31 Abs. 2; Bundesamt |
| regelmäßig | Wiederherstellung aus Sicherungskopien testen | DVO Anhang Nr. 4.2.6 |
| nach jedem Jahresabschluss | Größe und Einstufung prüfen; wirksam nach zwei Jahren in Folge | § 25; Bundesamt |
Bei erheblichen Vorfällen und wesentlichen Änderungen sind Konzept, Risikobewertung und viele weitere Maßnahmen zusätzlich zu überprüfen (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang).
Was das im Alltag heißt
Einzeln sind diese Fristen überschaubar. Mühsam wird es, weil sie über Geschäftsleitung, IT, Einkauf und Dienstleister verteilt sind, und weil die Nachweise am Ende an einer Stelle zusammenkommen müssen: in der Selbstdeklaration, beim Abschlussbericht, bei einer Prüfung.
Wie Sie das angehen und was Ihnen am unklarsten ist, würden wir gern von Ihnen hören: in acht kurzen Fragen, oder lieber in einem Gespräch von etwa 20 Minuten. Wir verkaufen nichts.
Checkliste
- Alle Stichtage dieser Lektion stehen in unserem Kalender.
- Für jede Frist ist klar, wer sie im Blick hat, mit Vertretung.
- Die jährliche Überprüfung durch die Geschäftsleitung hat einen festen Termin.
- Die Meldefristen sind in unserer Anleitung für Vorfälle.
- Wir wissen, wo unsere Nachweise liegen, für Selbstdeklaration und Prüfung.
Quiz
Bis wann ist die Selbstdeklaration abzugeben, wenn die Registrierungspflicht am 1. Oktober 2026 eingetreten ist?
- 31. Dezember 2026
- 1. Oktober 2028
- Nur auf Aufforderung
- 30. September 2027
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: 30. September 2027. § 33 Abs. 1 NISG 2026: zwölf Monate nach Eintritt der Registrierungspflicht; das Bundesamt nennt den 30. September 2027 (FAQ Nachweise).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 25, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 29, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 31, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 33, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 34, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) § 51, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung (NISV 2026) § 4, RIS, Fassung vom 6. Oktober 2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Art. 2 und Anhang, EUR-Lex
- Bundesamt für Cybersicherheit: Registrierung (gelesen am 6. Oktober 2026)
- Bundesamt für Cybersicherheit, FAQ: Nachweise (gelesen am 6. Oktober 2026)
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das NISG 2026 und die NISV 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 (gelesen am 6. Oktober 2026). Nicht behandelt sind die besonderen Regeln für Banken und Finanzunternehmen (DORA), für kritische Einrichtungen nach dem RKE-Gesetz, für Domänennamen-Registrierungsdienste und für die öffentliche Verwaltung. Kein Angebot des Bundesamts für Cybersicherheit, eines CERT oder der Wirtschaftskammer.