Kurs zum NISG 2026 Alle Kurse

Lektion 5.2 · 6 Min.

24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

An wen

Erhebliche Vorfälle sind unverzüglich dem zuständigen sektorspezifischen CSIRT zu melden, in Ermangelung eines solchen dem nationalen CSIRT; das CSIRT leitet die Meldung an die Behörde weiter § 34 Abs. 1 NISG 2026. Seit 1. Oktober 2026 sind das das GovCERT für die öffentliche Verwaltung, das HealthCERT für das Gesundheitswesen und das nationale CSIRT für alle anderen; wer in mehreren Sektoren tätig ist, meldet an jedes zuständige CSIRT (Bundesamt für Cybersicherheit, CSIRTs).

Die Stufen

WasWannInhalt
Frühwarnung § 34 Abs. 2 Z 1unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahmegegebenenfalls: Verdacht auf rechtswidrige und schuldhafte Handlungen, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen
Meldung Z 2unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnisnahme (bei Vertrauensdiensten 24 Stunden)Aktualisierung der Frühwarnung; erste Bewertung mit Schweregrad und Auswirkungen; gegebenenfalls Kompromittierungsindikatoren
Zwischenbericht Z 3auf Ersuchen des CSIRT oder der Behörderelevante Statusaktualisierungen
Abschlussbericht Z 4spätestens einen Monat nach der Meldungausführliche Beschreibung mit Schweregrad und Auswirkungen; Art der Bedrohung und wahrscheinliche Ursache; getroffene und laufende Abhilfe; grenzüberschreitende Auswirkungen
Fortschrittsbericht Z 5statt des Abschlussberichts, wenn der Vorfall noch andauertStand; der Abschlussbericht folgt spätestens einen Monat nach Ende der Vorfallsbehandlung

Zusätzlich sind alle Informationen zu übermitteln, mit denen CSIRT und Behörde feststellen können, ob der Vorfall grenzübergreifende Auswirkungen hat § 34 Abs. 2 NISG 2026.

Wie, in der Praxis

Gemeldet wird über die Anwendung NIS2-Services im USP. Ist das Meldeportal vorübergehend nicht verfügbar, stehen beim Bundesamt Formulare für jede Meldeart bereit. Laut Bundesamt (Meldepflicht und Fristen):

Die Fristen laufen ab Kenntnisnahme, auch am Wochenende, und auch, wenn Sie am Wochenende keine Dienste anbieten (Bundesamt für Cybersicherheit, FAQ Meldungen). Melden kann auch ein Dritter, etwa Ihr IT-Dienstleister, wenn er dazu bevollmächtigt ist (Erläuterungen zur NISV 2026). Sind Lieferant und Kunde beide erfasst und für beide ist der Vorfall erheblich, melden beide (FAQ).

Was das CSIRT zurückgibt

Spätestens 24 Stunden nach der Frühwarnung antwortet das CSIRT mit einer ersten Rückmeldung und, auf Ersuchen, Orientierungshilfe oder operativer Beratung; auf Ersuchen leistet es zusätzliche technische Unterstützung, und bei Verdacht auf eine Straftat gibt es Hinweise zur Anzeige § 34 Abs. 4 NISG 2026.

Die Empfänger Ihrer Dienste

Beeinträchtigt der Vorfall die Erbringung Ihres Dienstes, unterrichten Sie dessen Empfänger unverzüglich und teilen, soweit möglich, die Maßnahmen mit, die sie selbst ergreifen können § 34 Abs. 3 NISG 2026. Wer meldet oder informiert nicht, riskiert den hohen Strafrahmen § 45 Abs. 1 Z 4 und 5 NISG 2026.

Checkliste

Quiz

Bis wann ist die Frühwarnung zu übermitteln?

  1. Erst, wenn die Ursache feststeht
  2. Binnen 72 Stunden ab Beginn des Vorfalls
  3. Am nächsten Werktag
  4. Unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme, auch am Wochenende
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme, auch am Wochenende. § 34 Abs. 2 Z 1 NISG 2026; laut Bundesamt (FAQ Meldungen) läuft die Frist auch am Wochenende.

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das NISG 2026 und die NISV 2026 im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 (gelesen am 6. Oktober 2026). Nicht behandelt sind die besonderen Regeln für Banken und Finanzunternehmen (DORA), für kritische Einrichtungen nach dem RKE-Gesetz, für Domänennamen-Registrierungsdienste und für die öffentliche Verwaltung. Kein Angebot des Bundesamts für Cybersicherheit, eines CERT oder der Wirtschaftskammer.